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Erbschaft & Vererben

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Dein Nachlass – Ein Testament ist entscheidend

Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer, sondern auch viele offene Fragen mit sich – vor allem dann, wenn kein Testament existiert. In diesem Fall greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Doch die berücksichtigt oft nicht die tatsächlichen Wünsche der verstorbenen Person. Deshalb ist es so wichtig, die Erben im Testament bewusst und klar festzulegen.

Ohne Testament – keine Kontrolle

Die gesetzliche Erbfolge sieht feste Regeln vor: Ehepartner und direkte Verwandte erben zuerst. Wer nicht zur Familie gehört – etwa ein Lebenspartner ohne Trauschein, enge Freunde oder Pflegepersonen – bleibt unberücksichtigt, auch wenn sie im Leben eine wichtige Rolle gespielt haben.

Streit vermeiden – klare Verhältnisse schaffen

Ein individuell formuliertes Testament schafft Transparenz und verhindert Streit unter den Hinterbliebenen. Das gilt besonders dann, wenn Immobilien, Vermögen oder persönliche Gegenstände im Spiel sind. Nur wer schriftlich festlegt, wer was bekommen soll, kann sicher sein, dass der letzte Wille auch wirklich umgesetzt wird.

Auch gemeinnützige Organisationen können Erben sein

Was viele nicht wissen: Man kann sein Erbe oder Teile davon auch einer gemeinnützigen Organisation vermachen. Ob Tierschutzverein, Kinderhilfswerk oder Umweltstiftung – wer mit seinem Nachlass etwas Gutes tun möchte, hat hier vielfältige Möglichkeiten. Oft ist diese Entscheidung auch steuerlich attraktiv: Gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit.

Die Auswahl der Erben ist eine sehr persönliche Entscheidung – und ein wichtiger Schritt, um Verantwortung zu übernehmen.

Das Testament – Dein letzter Wille zählt

Ein Testament ist mehr als nur ein Stück Papier – es ist die einzige Möglichkeit, den eigenen Nachlass nach den persönlichen Wünschen zu regeln. Wer darauf verzichtet, überlässt wichtige Entscheidungen dem Gesetz – und riskiert Streit, Enttäuschung oder steuerliche Nachteile für die Hinterbliebenen.

1. Privatschriftliches Testament

  • Muss komplett handschriftlich verfasst sein (kein Ausdruck oder PC!)
  • Enthält Ort, Datum und die eigenhändige Unterschrift
  • Einfach zu erstellen, aber fehleranfällig
  • Sollte regelmäßig überprüft werden

2. Notarielles Testament

Empfohlen
  • Wird von einem Notar beurkundet
  • Rechtssichere Formulierung durch Notar
  • Automatisch beim Testamentsregister hinterlegt
  • Höhere Beweiskraft, vermeidet Erbscheinverfahren
  • Besonders bei Immobilien empfehlenswert

Warum ist ein Testament wichtig?

  • Du bestimmst selbst, wer was erhält – auch Personen oder Organisationen, die nach Gesetz nichts erben würden
  • Du kannst gezielt gemeinnützige Organisationen bedenken, die steuerfrei erben
  • Du schützt deine Familie vor Erbstreitigkeiten
  • Du kannst klare Vorgaben machen – z.B. zur Verteilung von Immobilien oder zur Unternehmensnachfolge

Immobilien im Erbfall – Was jetzt?

Du hast eine Immobilie geerbt und weißt nicht, was du damit tun sollst? Ich helfe dir, die richtige Entscheidung zu treffen – ohne Druck und ohne Verpflichtungen.

Selbst einziehen

Wenn du die Immobilie selbst nutzen möchtest, berate ich dich zu Renovierungsbedarf, Finanzierung und Fördermöglichkeiten.

Vermieten

Vermietung als Kapitalanlage? Ich zeige dir, welche Miete realistisch ist und was du beachten musst.

Verkaufen

Du möchtest die Immobilie verkaufen? Ich bewerte sie kostenlos und begleite dich durch den gesamten Verkaufsprozess.

Kostenlose Beratung

Ich berate dich bei allen Fragen rund um Erbschaft und Immobilien – ganz ohne Maklervertrag oder Verpflichtungen.

Wichtige Fristen

6 Wochen:Frist zur Ausschlagung des Erbes (ab Kenntnis)
3 Monate:Frist für Inventaraufnahme bei Haftungsbeschränkung
3 Monate:Frist zur Anzeige beim Finanzamt

*Rechtliche Beratung nur durch Anwalt/Notar. Ich helfe dir, die richtigen Ansprechpartner zu finden.

Häufige Fragen zur Erbschaft

Muss ich eine geerbte Immobilie versteuern?
Ja, grundsätzlich unterliegt eine geerbte Immobilie der Erbschaftssteuer. Es gibt jedoch Freibeträge (Ehepartner: 500.000 €, Kinder: 400.000 €, Enkel: 200.000 €). Wenn du die Immobilie selbst bewohnst (Familienheim), kann sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein.
Was ist, wenn mehrere Personen erben?
Dann entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Erben müssen gemeinsam über die Immobilie entscheiden – Verkauf, Vermietung oder Selbstnutzung. Das führt oft zu Konflikten. Ich helfe euch, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Kann ich ein Erbe ablehnen?
Ja, du kannst das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis ausschlagen. Das ist sinnvoll, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht oder notariell erklärt werden.
Was kostet eine Immobilienbewertung im Erbfall?
Meine Erstberatung und Immobilienbewertung ist kostenlos und unverbindlich. Für steuerliche Zwecke kann ein offizielles Gutachten eines Sachverständigen erforderlich sein – das kostet je nach Immobilie 1.000–3.000 €.

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